Einen Teil der Kosten für die professionelle Betreuung in der Tagespflege übernimmt die Pflegeversicherung. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Pflegegrad ab. Die Tagespflege kann in vollem Umfang zusätzlich zur ambulanten Pflegesachleistung und/oder zum Pflegegeld bezogen werden. Wird das Angebot nicht genutzt, verfällt der Betrag.
- Pflegegrad 2: für die TP zusätzlich 689,00 Euro und 125,00 Euro Entlastungsleistungen
- Pflegegrad 3: für die TP zusätzlich 1298,00 Euro und 125,00 Euro Entlastungsleistungen
- Pflegegrad 4: für die TP zusätzlich 1612,00 Euro und 125,00 Euro Entlastungsleistungen
- Pflegegrad 5: für die TP zusätzlich 1995,00 Euro und 125,00 Euro Entlastungsleistungen
Finanzierung
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für allgemeine Pflege- und Betreuungskosten sowie Fahrkosten in Höhe des verhandelten Betrages. Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden vom Tagespflege-Gast selbst getragen. Leistungen für zusätzliche Betreuungsleistungen können für Unterkunft und Verpflegung verwendet werden